Ab sofort: 2G+

Mit der Verschärfung der Corona-Schutzverordnung in NRW treten auch für den Tischtennissport beim TTV Letmathe mit Beginn am 28.12.2021 (Laufzeit bis mindestens 16.01.2022) einige Neuerungen in Kraft.

  1. Sport in Innenräumen wird nur noch Personen gestattet, die immunisiert sind und zusätzlich einen aktuellen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können. Als immunisiert gelten Personen, die vollständig geimpft sind oder als genesen gelten.

Wichtig:
Diese Regelung gilt auch für diejenigen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben.

Schüler/-innen gelten erst ab dem 09.01.2022 durch die Schultestungen wieder als getestet.


Nach § 4 (2) Pkt. 3 und 4 der aktuellen Corona-Schutzverordnung dürfen nur noch immunisierte Personen an Sportveranstaltungen als Teilnehmer oder Zuschauer / Besucher teilnehmen. Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen.
Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder und Jugendliche von einschließlich 15 Jahren (also bis zu ihrem 16. Geburtstag). Sie benötigen auch keinen Testnachweis und keine Schulbescheinigung.
Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können. Auch sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen.

Teststellen in Iserlohn und Letmathe:

Testzentrum NRW