Für große Verwunderung sorgte am gestrigen Tag die Meldung unseres Westdeutschen Tischtennis Verbandes, der von einer Kehrtwende bei Corona und einer Teilaufhebung der zuvor kommunizierten 2G-Regelung berichtete.
Nach Rücksprache mit der Stadt Iserlohn gilt beim TTV Letmathe 54 sowohl für den Trainings- als auch für den Spielbetrieb weiterhin in allen Sporthallen die kommunizierte 2G-Regelung! Wir dürfen daher weiterhin auch keine Personen die Halle betreten lassen, die einen PCR-Test vorzuweisen haben.
In den Spielstätten vom TTV Letmathe 54 gilt somit Folgendes
Nur nachweislich geimpfte und genesene Personen dürfen die Spielstätten unseres Vereins betreten. Diese Regelung gilt für alle Menschen ab 16 Jahren, sowohl für den Trainings-, als auch für den Spielbetrieb. Die Verantwortlichen kontrollieren die Nachweise vor dem Eingang.
Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: Sie benötigen auch keinen Testnachweis und keine Schulbescheinigung!
Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können: Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen!
Tests: Anerkannt werden für den eben genannten Personenkreis nur maximal 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests (negatives Ergebnis) oder von einem anerkannten Labor bescheinigte höchstens 48 Stunden zurückliegende PCR-Tests mit negativem Ergebnis.
WICHTIG
- Zutritt zur Halle nur geimpft/genesen
- zur Kontaktverfolgung Luca-App/QR-Code oder ausliegende Listen verwenden
- Abstand halten, Hygiene beachten, Masken nur beim TT-spielen absetzen
- Luftzirkulation (Fenster und ggf. Türen öffnen)
- Platten nach dem Training reinigen